Mit Oma und Opa verreisen – für viele Kinder ein tolles Erlebnis.
Baierbrunn – Damit es unterwegs keine Komplikationen gibt, sollten sich Großeltern aber eine formlose Vollmacht der Erziehungsberechtigten ausstellen lassen, „am besten von beiden Elternteilen unterschrieben“, wie Thomas Borowik von der Bundespolizei München im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ rät.
Grenzschützer haben ein besonderes Augenmerk auf den Nachwuchs – und gehen auch dem kleinsten Verdacht auf Kindesentziehung nach.